Wahlprüfsteine 2009

Fragen an die Kandidatinnen und Kandidaten für den Deutschen Bundestag

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Anworten einzelner KandidatInnen als PDF


Klaus Bucher, Tübingen, FDP

Heike Hänsel, Tübingen, Die Linke

Winfried Hermann, Tübingen, Bü90/Grüne

Martin Rosemann, Tübingen, SPD

Ute Vogt, Stuttgart, SPD

Annette Widmann-Mauz, Tübingen, CDU

1. Bleiberecht

Am 31.12.2009 laufen die nach der gesetzlichen Altfallregelung im Aufenthaltsgesetz vorläufig er41 41teilten Aufenthaltserlaubnisse aus. Angesichts der gegenwärtigen Wirtschaftskrise droht damit tausenden Flüchtlingen der Rückfall in die Kettenduldung und damit die Gefahr der Abschiebung ins Herkunftsland. Welches Konzept verfolgen Sie für diejenigen Menschen, die die hohen Voraussetzungen zur Einkommenssicherung zu diesem Zeitpunkt nicht erfüllen können? Befürworten Sie eine Verlängerung der vorläufigen Aufenthaltserlaubnisse über den 31.12.2009 hinaus, auch wenn der Lebensunterhalt nur anteilig gesichert oder wenn aufgrund der Wirtschaftskrise nur ein befristetes Arbeitsverhältnis gefunden worden ist? Wie stehen Sie zu einer Aufhebung der Stichtagsregelung  zugunsten einer Regelung, die grundsätzlich die Mindestaufenthaltsdauer der Flüchtlinge zum Hauptkriterium für eine Aufenthaltserlaubnis macht?

2. Residenzpflicht

Das Asylverfahrensgesetz engt die Freizügigkeit für Flüchtlinge durch die so genannte 'Residenzpflicht' erheblich ein. Verlassen Flüchtlinge den Landkreis ohne Genehmigung, droht ihnen eine Geldstrafe, ein Strafverfahren oder sogar eine Gefängnisstrafe. Dies alles kann nachteilige Folgen bei weiteren Aufenthaltsverfahren haben. Wie beurteilen Sie diesen schweren Eingriff in die persönliche Freiheit? Würden Sie für eine Änderung eintreten?

3. Sachleistungsprinzip

Das Asylbewerberleistungsgesetz enthält einen sogenannten Sachleistungsvorrang für Leistungen an Flüchtlinge innerhalb der ersten 48 Aufenthaltsmonate. Bei Abweichung vom Sachleistungsprinzip stehen die Möglichkeiten der Leistungsgewährung in Bargeld oder in Form von Wertgutscheinen gleichrangig nebeneinander. Das Asylbewerberleistungsgesetz schreibt einen Grundbedarf für Flüchtlinge fest, der etwa 30 % unter dem gesetzlichen Existenzminimum entsprechend SGB II bzw. SGB XII liegt. Wie beurteilen Sie die gegenwärtige Praxis der Leistungsgewährung und werden Sie sich für eine Änderung dieser Praxis einsetzen? Welche Auffassung vertreten Sie grundsätzlich zu den Regelungsinhalten des Asylbewerberleistungsgesetzes?

4. Unterbringung

Die meist mehrjährige Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften stellt einen menschenunwürdigen Umgang mit Flüchtlingen dar, der die allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 GG erheblich einschränkt. Bei der Wahl der Unterbringung von Flüchtlingen sind nach Bundesgesetz das öffentliche Interesse und die persönlichen Belange der Flüchtlinge gegeneinander abzuwägen. Wie beurteilen Sie grundsätzlich die Situation der Unterbringung von Flüchtlingen? Wie stellt sich für Sie das öffentliche Interesse bei der Unterbringung von Flüchtlingen dar? Wie stehen Sie zu der Forderung, Asylsuchenden nach der Erstaufnahme grundsätzlich eine dezentralen Unterbringung bzw. Einzelunterbringung zu ermöglichen?

5. Medizinische Versorgung

Das Asylbewerberleistungsgesetz beschränkt die medizinische Versorgung von Asylsuchenden auf die Behandlung von "akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen". Zahnersatz wird nur gewährt, soweit dies aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist. Einen Anspruch auf eine bestmögliche Versorgung gibt es nicht. Für die Behandlung von chronischen Erkrankungen besteht abgesehen von der Schmerzbehandlung kein Leistungsanspruch. In der Vergangenheit wurden zum Beispiel notwendige Nierenoperationen verweigert, Kinder bekamen keine Hörgeräte. Diese Einschränkungen existieren für keine andere Gruppe in der Bundesrepublik Deutschland. Wie beurteilen Sie persönlich diesen ausgrenzenden Umgang mit Menschen?

6. Abschiebehaft

Seit 1993 gibt es in Deutschland spezielle Abschiebegefängnisse. Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, können zur Durchsetzung der Abschiebung in Abschiebehaft genommen werden. Die Abschiebehaft kann ohne strafrechtliche Verurteilung angeordnet werden und gilt nicht als Strafhaft. Trotzdem unterliegen die Inhaftierten Sonderhaftbedingungen (Keine Umschlusszeiten, eine Stunde Hofgang pro Tag etc.). Schon alleine der Verdacht, eine Person könnte sich der Abschiebung entziehen, reicht dabei für die Anordnung der Haft aus. Die Abschiebehaft kann bis zu 18 Monaten verhängt werden. Welche Position vertreten Sie zur Möglichkeit der Inhaftierung von Flüchtlingen zum Zweck der Durchsetzung einer Abschiebung? Sprechen Sie sich für die Abschaffung der Abschiebegefängnisse aus oder befürworten Sie diese Einrichtungen?

7. Menschen ohne Papiere

Mehr als eine Million Menschen leben ohne Papiere und ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland. Sie sind aus den unterschiedlichsten Gründen nach Deutschland gekommen. Viele von ihnen sind aufgrund des restriktiven Asyl- und Ausländerrechts in die Illegalität gedrängt oder Opfer von Menschenhandel geworden. Ihnen wird der Zugang zu Bildung, medizinischer Versorgung und den sozialen Sicherungssystemen in der Regel verwehrt. Wer in der Illegalität lebenden Menschen hilft, kann sich strafbar machen. Welche Möglichkeiten sehen Sie, diese Situation zu ändern? Wie stehen Sie zu einem Gesetz zur Legalisierung von Menschen ohne Papiere?

8. Resettlement

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg und PRO ASYL fordern in einem breiten Bündnis mit Wohlfahrtsverbänden, Kirchen, Menschenrechts- und anderen Flüchtlingsorganisationen ein jährliches Resettlementprogramm, ein Aufnahmeprogramm für schutzbedürftige Flüchtlinge in Deutschland. Werden Sie ein derartiges Programm im Rahmen Ihrer Politik unterstützen? Welche qualitativen und quantitativen Eckpunkte stellen Sie sich für ein Resettlement-Aufnahmeprogramm vor?

9. Flüchtlings- und Migrationspolitik

Welche eigenen Schwerpunkte wollen Sie in der kommenden Legislaturperiode im Bereich der Flüchtlings-  und Migrationspolitik setzen? In welchem Bereich sehen Sie Handlungsbedarf? Für welche Änderungen der bundesgesetzlichen Regelungen im Bereich des Asyl- und Ausländerrechtes werden Sie sich einsetzen?

Bitte senden Sie eine Kopie der Antwort der Kandidatinnen und Kandidaten für den Bundestag an den Flüchtlingsrat Baden-Württemberg