DOKUMENTE

Bleiberecht und Fortführung der Härtefallkommission
Analyse des Flüchtlingsrats BW (Stand: 03.03.10)

Bleiberechtsanalyse des Flüchtlingsrats BW
(Stand: 20.02.10)


gefördert durch


Europäischer
Flüchtlingsfonds

PROJEKT - VIA

Mit dem Projekt VIA sollen die Aufnahmebedingungen für Asylsuchende, ihr Zugang zu asylrechtlichen Informationen und die Integration von Flüchtlingen untersucht und verbessert werden. Dabei wollen wir zum Teil auf Methoden, die bereits in den Vorjahren mit Erfolg angewendet worden sind, zurückgreifen und diese durch neue Maßnahmen ergänzen und verbessern.

"VIA" steht dabei für Vermittlung, Information und Analyse: Neben der Beratung von Asylsuchenden, Flüchtlingen und Interessierten und der Information der Öffentlichkeit werden  im Rahmen des Projekts kleinere statistische Erhebungen und Befragungen durchgeführt: Recherchen und Auswertungen zum Asylverfahren, zur sozialen Situation von Flüchtlingen, zum Arbeitsmarktzugang, zu wichtigen Herkunftsländern und zu Gerichtsurteilen sollen die Maßnahmen sinnvoll ergänzen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen fließen zum einen direkt in unsere Beratungs-, Fortbildungs- und Öffentlichkeitsarbeit ein und werden, wann immer dies möglich ist, auf der Website zur Verfügung gestellt. Zum anderen wird der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg die Ergebnisse der Untersuchungen aktiv in den Prozess des Erfahrungsaustausches zwischen Pro Asyl, den Landesflüchtlingsräten und anderen interessierten Projekten einbringen und bei themenspezifischen Tagungen mitwirken, so dass sie auch für bundesweite Auswertungen herangezogen werden können. Damit erhalten (Teil-)Ergebnisse eine über die Landesgrenzen hinausgehende Bedeutung. Ein effektiver Austausch und ein direkter Nutzen für unsere Arbeit, aber auch für andere Beratungsstellen und Behörden, sind dadurch gewährleistet. 

Zielgruppen des Projekts sind anerkannte Flüchtlinge, Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus, vorübergehend geschützte Personen, Menschen mit Duldungsstatus (auch diejenigen, die während des Projekts eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 I erhalten) und Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25,5 oder 104a, 1.

Im ersten Jahr stehen die Themen Arbeit der Härtefallkommission, Umsetzung der Bleiberechtsregelungen und Arbeitsmarktzugang für geduldete Flüchtlinge im Vordergrund. Im zweiten Jahr wird es um die Dublin II-Verordnung und ihre Auswirkung auf Asylsuchende sowie die sozialen Lebensbedingungen von Flüchtlingen gehen, und im dritten Jahr soll das Hauptaugenmerk auf den Zugang der Asylsuchenden zum Asylverfahren gerichtet werden. Darüber hinaus scheint auch eine genauere Betrachtung der Widerrufspraxis notwendig.

Die inhaltlichen Zielsetzungen des Projekts sollen in einem Bündel sich gegenseitig ergänzender Maßnahmen umgesetzt werden. Eckpunkte des Projekts sind