BILDUNGSPROGRAMM 2010 - RECHT
Flüchtlinge im Verschiebebahnhof der EU
Die Dublin-II-Verordnung
BESCHREIBUNG
Die Dublin II-Verordnung bestimmt, wer für die Durchführung des Asylverfahrens innerhalb der EU zuständig ist. So sollen Mehrfachanträge in verschiedenen EU-Staaten vermieden werden. In Mittelmeeranrainer-Staaten wie Italien, Malta, Griechenland ist es dazu zu verheerenden Zuständen gekommen. Die EU ist dadurch aber auch zu einem Verschiebebahnhof für Flüchtlinge geworden.
In der Veranstaltung sollen die Hintergründe und praktischen Probleme des Dublin-Systems dargestellt werden. Was sind die wichtigsten Inhalte des Übereinkommens? Welche Änderungen sind notwendig, um den Flüchtlingen ein faires Asylverfahren zu garantieren?
DIE REFERENTINNEN
Die Veranstaltung wird von verschiedenen JuristInnen aus Baden-Württemberg, je nach Ort und Schwerpunkt des Referats, durchgeführt. Möglich sind Einführungen für AnfängerInnen, aber auch Vorträge zu spezielleren Themenbereichen für TeilnehmerInnen mit Vorkenntnissen.