BILDUNGSPROGRAMM 2010 - RECHT
Die Härtefallkommission
Was muss/soll/kann im Antrag enthalten sein? Was führt zur Ablehnung der Eingabe? - Infos rund um die Härtefallkommission
BESCHREIBUNG
Die Härtefallkommission in Baden-Württemberg tagt seit über vier Jahren in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen. Rund 1.600 Anträge sind bei ihr bis Ende 2009 eingegangen; mit rund 60 % davon hat sich die Härtefallkommission genauer befasst. 1.188 Flüchtlinge haben durch die Tätigkeit der Härtefallkommission ein Aufenthaltsrecht erhalten. Diese Zahlen zeigen, dass es sich bei dieser Runde um ein Gremium mit hohem Stellenwert handelt.
Durch die Bleiberechtsregelungen hat sich in der Zwischenzeit auch die Arbeit der Härtefallkommission verändert, die sich zunehmend auf 'wirkliche Härtefälle' beschränken kann und muss. Darüber hinaus wurde entgegen der ursprünglichen Planung die Arbeit der Härtefallkommission entfristet, wodurch sie zu einer dauerhaften Institution geworden ist.
In der Veranstaltung wird geklärt, wer eine Eingabe bei der Härtefallkommission machen darf und wann die Annahme der Eingabe ausgeschlossen ist. Was sollte die Eingabe enthalten und welche Unterlagen müssen bzw. sollen beigefügt werden?
DIE REFERENTINNEN
Die Veranstaltung wird von verschiedenen JuristInnen aus Baden-Württemberg durchgeführt.