BILDUNGSPROGRAMM 2010 - RECHT

Bleiberechtsregelung

Konsequenzen aus der Verlängerung durch die IMK und weiterer politischer Handungsbedarf

BESCHREIBUNG

Im Dezember 2009 hat die Innenministerkonferenz in Bremen sich zu einer Anschlussregelung zur Verlänge­rung der Bleiberechtsregelungen durchgerungen, um zu verhindern, dass Bleibeberech­tigte, die eine Aufenthaltserlaubnis nach der IMK-Regelung 2006 bzw. der gesetzlichen Bleiberechtsregelung erhalten hatten, nicht wieder in die Duldung zurückfallen. Nach diesem Beschluss bekamen Betroffene mit einer Halbtagsbeschäftigung oder mit einer erfolgreichen Ausbildung eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 Satz 1 AufenthG. Des Weiteren haben Betroffene, die am 31.12.2009 ihren Lebensunterhalt nicht sichern konnten, eine zweite Chance erhalten. Sie bekommen erneut für zwei Jahre eine Aufenthaltserlaubnis 'auf Probe' nach § 23 Absatz 1 Satz 1 AufenthG, sofern sie nachweisen, dass sie sich um die Sicherung des Lebensunterhalts für sich und etwaige Familienangehörige durch eigene Erwerbstätigkeit bemüht haben, und wenn die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Lebensunterhalt nach diesen zwei Jahren eigenständig durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gesichert sein wird.

Was sind die Regelungen des IMK-Beschlusses im Detail? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die betroffenen Flüchtlinge? Gibt es neben der Bleiberechtsregelung Alternativen für geduldete Flüchtlinge, den Aufenthalt zu verfestigen? Was ist in der Verfahrensberatung zu beachten? Und welcher weitere politische Handlungsbedarf besteht, um eine nachhaltige Bleiberechtsregelung zu verwirklichen?

DIE REFERENTINNEN

Die Veranstaltung wird von verschiedenen JuristInnen aus Baden-Württemberg durchgeführt. Eine vorherige Absprache der Themenschwerpunkte ist möglich.