Flüchtlingsrat
Baden-Württemberg fordert Aufhebung der Residenzpflicht
(aus: Positionspapier zur Landtagswahl 2011) Obwohl Flüchtlinge angesichts der Unterbringungssituation keinesfalls residieren, sind sie doch einer „Residenzpflicht“ unterworfen. Deutschland ist das einzige Land in der EU, in dem Asylsuchende den ihnen zugewiesenen Landkreis nicht bzw. nur auf Antrag verlassen dürfen. Seit fast 30 Jahren dient diese Freiheitsbeschränkung der räumlichen Isolation und Kontrolle von Asylsuchenden. Verlässt ein Flüchtling den ihm zugewiesenen Landkreis ohne einen sog. „Urlaubsschein“ aus privaten Gründen oder für den Besuch einer Beratungsstelle, für psychologische oder ärztliche Betreuung, so begeht er/sie eine Ordnungswidrigkeit. Bei wiederholtem Verstoß wird aus dieser Ordnungswidrigkeit eine Straftat, die sich wiederum aufenthaltsrechtlich negativ auswirken kann. In einigen Bundesländern sind bereits Lockerungen der Residenzpflicht eingeführt worden. Baden-Württemberg gehört, wie zu erwarten, nicht dazu. Von einigen Landratsämtern werden sogar Gebühren von bis zu 10 Euro für eine Verlassenserlaubnis erhoben.
Forderungen und Ziele des Flüchtlingsrats
Keine Erhebung von Gebühren für Residenzpflicht-Anträge.Bewegungsfreiheit für Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung ohne Antragszwang in ganz Baden-Württemberg.
Aufhebung der
Beschränkungen für Geduldete ohne
Arbeitserlaubnis.Wie in Brandenburg bereits beschlossen und in
NRW und Schleswig-Holstein geplant, kann die Residenzpflicht per
Rechtsverordnung auf das Bundesland ausgeweitet werden.Darüber
hinaus soll die Landesregierung die Bundesratsinitiative der Länder
Bremen, Berlin, Brandenburg und NRW unterstützen, die eine generelle
Aufhebung der Mobilitätsbeschränkung erreichen will.
15. Februar 2012 | RESIDENZPFLICHT
Eine Schikane weniger - Residenzpflicht in BW gelockert
Landesregierung gibt bekannt, dass die neue "AsylAufenthaltsVerordnung" ab sofort gilt
Bereits im September des letzten Jahres hat das Innenministerium einen Entwurf für eine neue AsylAufenthaltsVerordnung erarbeitet. Der Entwurf hatte aber diverse Mängel. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Abschaffung der sog. Residenzpflicht auf Landesebene wäre mit der Umsetzung dieser Verordnung nicht erreicht worden. Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege BaWü und der Flüchtlingsrat machten in ausführlichen Stellungnahmen umfangreiche Verbesserungsvorschläge.Dezember 2011
Neue "AsylAufenthaltsVerordnung" verzögert sich
"Wir werden die Residenzpflicht abschaffen..." Die vom Innenministerium erarbeitete AsylAufenthaltsVerordnung wird laut Informationen aus dem Innenministerium erst im nächsten Jahr in Kraft treten. Wie zu erfahren war, wolle das Ministerium Änderungsvorschläge, die von der LIGA und vom Flüchtlingsrat vorgebracht wurden, berücksichtigen. Aus der Sicht des Flüchtlingsrats wurde mit dem Entwurf das Ziel, die Residenzpflicht abzuschaffen, nicht erreicht. Neben zu großen Restriktionen fehlte im Entwurf vor allem eine länderübergreifende Regelung, die die Residenzpflicht auch in der Grenzregionen zu anderen Bundesländern lockert und es fehlte ein Einbezug von Personen mit Duldung. Während auf der politischen Ebene ein Änderungsprozess im Gang, ist die Residenzpflicht faktisch weiter gültig. Es werden weiter Gebühren erhoben, Verlassenserlaubnisse verweigert oder Strafen verhängt, obwohl die politisch nicht mehr gewollt ist. Falls Sie Kenntnis von solchen Fällen erhalten, bitten wir um entsprechende (schriftliche) Meldung.
Oktober 2011
Innenministerium plant neue "AsylAufenthaltsVerordnung"
"Wir werden die Residenzpflicht abschaffen..." Aus dieser vielversprechenden Aussage des Koalitionsvertrags könnte schon bald Wirklichkeit werden. Mit dem Entwurf einer AsylAufenthaltsVerordnung für Baden-Württemberg vom 30. September setzt das Innenministerium die Ankündigung um, dass sich die Asylsuchenden des Landes in Zukunft ohne Erlaubnis auf dem Gebiet des Bundeslands bewegen können. Der Aufenthalt soll nur bei "erheblichen" Verstößen gegen die Mitwirkungspflichten auf den Landkreis beschränkt bleiben. Dem knapp gehaltenen Verordnungsentwurf fehlt leider eine Passage mit einer länderübergreifenden Regelung, wie sie Rheinland-Pfalz praktizieren möchte. Bis zum 18. November können Parteien, Verbände und Organisationen (auch der Flüchtlingsrat) Stellungnahmen zu dem Entwurf abgeben.
Gebührenerhebung für sog. "Verlassenserlaubnis" nicht rechtmäßig
Das
Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt gab der Klage eines Asylbewerbers
aus Togo Recht: für die Erlaubnis zum Verlassen des behördlich
angeordneten Aufenthaltsbereichs dürfen keine zehn Euro verlangt
werden. Hiermit bestätigt das OVG Magdeburg ein vorangegangenes Urteil
des VG Halle aus dem Jahr 2010. Auch viele Ausländerbehörden in
Baden-Württemberg erheben eine Gebühr von zehn Euro für eine sog.
"Verlassenserlaubnis". Sie berufen sich hierbei zumeist auf §47 Absatz
1 Nr. 9 Aufenthaltsgesetz. Bei der sog. "Verlassenserlaubnis" handle es
sich jedoch nicht, so der Anwalt des Klägers, um eine »sonstige
Bescheinigungen auf Antrag« (§47 Abs 1 Nr. 9 AufenthaltsG) sondern um
einen reinen Verwaltungsakt, der nicht gebührenpflichtig ist. Es ist
nun Aufgabe der Politik, auf Grundlage dieses Urteils der
Gebührenpraxis vieler Ausländerbehörden einen Riegel vorzuschieben!
6. September 2011
"Residenzpflicht" in BW kurz vor dem Ende
Laut einem Artikel in den BNN vom 18. August ist die Residenzpflicht für Asylsuchende und Geduldete in Baden-Württemberg bereits faktisch aufgehoben. Anläßlich eines Besuchs von Integrationsministerin Öney in der Landesaufnahmestelle Karlsruhe wird ein Sprecher des Innenministeriums folgendermaßen zitiert: "Wer innerhalb von Baden-Württemberg unterwegs ist, um Besuche zu machen, der kann sich frei bewegen ... Wir haben den Ausländerbehörden mitgeteilt, dass sie diese Regelung nach Ermessen schon jetzt anwenden können." Auch die bisher verhängten Bußgelder bei Verstößen gelten nicht mehr. Am 5. September verfügte das ebenfalls rotgrün regierte Rheinland-Pfalz in einer "Landesverordnung zur Durchführung des Asylverfahrensgesetzes" die räumliche Beschränkung auf das gesamte Bundesland auszuweiten. Nur noch bei "evidenten Rechtsverstößen" sollen Verlassenserlaubnisse versagt werden. Eine solche Verfügung fehlt in BW noch.Ausstellung "Invisible Borders" in Stuttgart
Über 50 Menschen besuchten die Eröffnung der Ausstellung 'Inviswible Borders' zur Residenzpflicht gegen Flüchtlinge. Zur guten Resonanz trug auch der gleichzeitig im DGB-Haus Stuttgart tagende "Demokratiekongreß 21" bei. Neben den Grußworten von Angelika von Loeper (Flüchtlingsrat), Marta Aparicio (Spitzenkandidatin Die Linke BW) und Jama Maqsudi (AGDW) sprachen auch von der Residenzpflicht betroffene Flüchtlinge, u.a. ein irakisches Ehepaar, dessen Heirat von den Behörden nicht anerkannt wird. Da der Mann einem anderen Landkreis zugewiesen ist, darf er die Frau nur in Ausnahmefällen besuchen, obwohl er in diesem Landkreis eine Arbeitsstelle hat.
17. Dezember 2010
Weitgehende Abschaffung der Residenzpflicht im Bundesrat abgelehnt
Im Bundesrat wurde am 17. Dezember eine weitgehende Abschaffung der Residenzpflicht abgelehnt. Beraten wurde über einen vom Land Bremen eingebrachten – und von den Ländern Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen unterstützten – Antrag. Hierin sprachen sich die Länder für eine weitestgehende Abschaffung der derzeitigen Residenzpflichtregelungen für Asylsuchende und Geduldete aus. Die räumliche Beschränkung auf den Landkreis sollte nur noch in Ausnahmefällen bestehen bleiben. Gefordert wurde die Erweiterung der räumlichen Beschränkung auch über Ländergrenzen hinweg sowie eine Beibehaltung der sog. Residenzpflicht nur in Ausnahmefällen. Angenommen wurden (immerhin) die Änderungsanträge der Länder Brandenburg und Thüringen. Landesregierungen können nun auch den Aufenthaltsbereich auch für geduldete Flüchtlinge per Rechtsverordnung über die Landesgrenzen erweitern. Im Rahmen der Debatte sprach sich der Hamburger Innensenator Vahldieck gegen eine Lockerung der Residenzpflicht aus, denn nur so könne eine ständige Erreichbarkeit der Flüchtlinge durch die Behörden gewährleistet werden.

10. Dezember 2010 | PRESSEKONFERENZ
In einem freien Land sollen sich auch Flüchtlinge frei bewegen können
Zum Internationalen Tag der Menschenrechte fordern der Paritätische BW, die AG Dritte Welt Stuttgart und der Flüchtlingsrat BW die Abschaffung der Residenzpflicht
Nach dem Aufenthalts- und Asylrecht unterliegen rund 15.000 Flüchtlinge in Baden-Württemberg der Residenzpflicht. Sie dürfen sich lediglich im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Ausländerbehörde bewegen. Andernfalls machen Sie sich strafbar. Dabei sieht der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP vor, die Residenzpflicht in Bezug auf eine hinreichende Mobilität zu lockern – leider bisher folgenlos. Die Flüchtlinge in Baden-Württemberg werden durch die Residenzpflicht erheblich in ihrem Recht auf Freiheit und menschenwürdige Lebensbedingungen eingeschränkt. Deshalb setzen sich der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg, die AGDW und der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg für eine Lösung ein und fordern die Abschaffung der Residenzpflicht in Baden-Württemberg und bundesweit. Die gemeinsame Pressekonferenz war in der Flüchtlingsunterkunft in Stuttgart-Heumaden. Neben den VertreterInnen der Organisationen sprachen auch ein iranischer und ein armenischer Flüchtling, die beispielhaft darlegen konnten, wie schikanös und diskriminierend die Residenzpflicht ist.