INFORMATIONEN - Residenzpflicht

Flüchtlingsrat Baden-Württemberg fordert Aufhebung der Residenzpflicht

(aus: Positionspapier zur Landtagswahl 2011) Obwohl Flüchtlinge angesichts der Unterbringungssituation keinesfalls residieren, sind sie doch einer „Residenzpflicht“ unterworfen. Deutschland ist das einzige Land in der EU, in dem Asylsuchende den ihnen zugewiesenen Landkreis nicht bzw. nur auf Antrag verlassen dürfen. Seit fast 30 Jahren dient diese Freiheitsbeschränkung der räumlichen Isolation und Kontrolle von Asylsuchenden. Verlässt ein Flüchtling den ihm zugewiesenen Landkreis ohne einen sog. „Urlaubsschein“ aus privaten Gründen oder für den Besuch einer Beratungsstelle, für psychologische oder ärztliche Betreuung, so begeht er/sie eine Ordnungswidrigkeit. Bei wiederholtem Verstoß wird aus dieser Ordnungswidrigkeit eine Straftat, die sich wiederum aufenthaltsrechtlich negativ auswirken kann. In einigen Bundesländern sind bereits Lockerungen der Residenzpflicht eingeführt worden. Baden-Württemberg gehört, wie zu erwarten, nicht dazu. Von einigen Landratsämtern werden sogar Gebühren von bis zu 10 Euro für eine Verlassenserlaubnis erhoben. 

Forderungen und Ziele des Flüchtlingsrats

15. Februar 2012 | RESIDENZPFLICHT

Eine Schikane weniger - Residenzpflicht in BW gelockert

Landesregierung gibt bekannt, dass die neue "AsylAufenthaltsVerordnung" ab sofort gilt

Bereits im September des letzten Jahres hat das Innenministerium einen Entwurf für eine neue AsylAufenthaltsVerordnung erarbeitet. Der Entwurf hatte aber diverse Mängel. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Abschaffung der sog. Residenzpflicht auf Landesebene wäre mit der Umsetzung dieser Verordnung nicht erreicht worden. Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege BaWü und der Flüchtlingsrat machten in ausführlichen Stellungnahmen umfangreiche Verbesserungsvorschläge.

Dezember 2011 

Neue "AsylAufenthaltsVerordnung" verzögert sich

"Wir werden die Residenzpflicht abschaffen..." Die vom Innenministerium erarbeitete AsylAufenthaltsVerordnung wird laut Informationen aus dem Innenministerium erst im nächsten Jahr in Kraft treten. Wie zu erfahren war, wolle das Ministerium Änderungsvorschläge, die von der LIGA und vom Flüchtlingsrat vorgebracht wurden, berücksichtigen. Aus der Sicht des Flüchtlingsrats wurde mit dem Entwurf das Ziel, die Residenzpflicht abzuschaffen, nicht erreicht. Neben zu großen Restriktionen fehlte im Entwurf vor allem eine länderübergreifende Regelung, die die Residenzpflicht auch in der Grenzregionen zu anderen Bundesländern lockert und es fehlte ein Einbezug von Personen mit Duldung. Während auf der politischen Ebene ein Änderungsprozess im Gang, ist die Residenzpflicht faktisch weiter gültig. Es werden weiter Gebühren erhoben, Verlassenserlaubnisse verweigert oder Strafen verhängt, obwohl die politisch nicht mehr gewollt ist. Falls Sie Kenntnis von solchen Fällen erhalten, bitten wir um entsprechende (schriftliche) Meldung.

Oktober 2011

Innenministerium plant neue "AsylAufenthaltsVerordnung" 

"Wir werden die Residenzpflicht abschaffen..." Aus dieser vielversprechenden Aussage des Koalitionsvertrags könnte schon bald Wirklichkeit werden. Mit dem Entwurf einer AsylAufenthaltsVerordnung für Baden-Württemberg vom 30. September setzt das Innenministerium die Ankündigung um, dass sich die Asylsuchenden des Landes in Zukunft ohne Erlaubnis auf dem Gebiet des Bundeslands bewegen können. Der Aufenthalt soll nur bei "erheblichen" Verstößen gegen die Mitwirkungspflichten auf den Landkreis beschränkt bleiben. Dem knapp gehaltenen Verordnungsentwurf fehlt leider eine Passage mit einer länderübergreifenden Regelung, wie sie Rheinland-Pfalz praktizieren möchte. Bis zum 18. November können Parteien, Verbände und Organisationen (auch der Flüchtlingsrat) Stellungnahmen zu dem Entwurf abgeben.

Gebührenerhebung für sog. "Verlassenserlaubnis" nicht rechtmäßig

Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt gab der Klage eines Asylbewerbers aus Togo Recht: für die Erlaubnis zum Verlassen des behördlich angeordneten Aufenthaltsbereichs dürfen keine zehn Euro verlangt werden. Hiermit bestätigt das OVG Magdeburg ein vorangegangenes Urteil des VG Halle aus dem Jahr 2010. Auch viele Ausländerbehörden in Baden-Württemberg erheben eine Gebühr von zehn Euro für eine sog. "Verlassenserlaubnis". Sie berufen sich hierbei zumeist auf §47 Absatz 1 Nr. 9 Aufenthaltsgesetz. Bei der sog. "Verlassenserlaubnis" handle es sich jedoch nicht, so der Anwalt des Klägers, um eine »sonstige Bescheinigungen auf Antrag« (§47 Abs 1 Nr. 9 AufenthaltsG) sondern um einen reinen Verwaltungsakt, der nicht gebührenpflichtig ist. Es ist nun Aufgabe der Politik, auf Grundlage dieses Urteils der Gebührenpraxis vieler Ausländerbehörden einen Riegel vorzuschieben!

6. September 2011

"Residenzpflicht" in BW kurz vor dem Ende

Laut einem Artikel in den BNN vom 18. August ist die Residenzpflicht für Asylsuchende und Geduldete in Baden-Württemberg bereits faktisch aufgehoben. Anläßlich eines Besuchs von Integrationsministerin Öney in der Landesaufnahmestelle Karlsruhe wird ein Sprecher des Innenministeriums folgendermaßen zitiert: "Wer innerhalb von Baden-Württemberg unterwegs ist, um Besuche zu machen, der kann sich frei bewegen ... Wir haben den Ausländerbehörden mitgeteilt, dass sie diese Regelung nach Ermessen schon jetzt anwenden können." Auch die bisher verhängten Bußgelder bei Verstößen gelten nicht mehr. Am 5. September verfügte das ebenfalls rotgrün regierte Rheinland-Pfalz in einer "Landesverordnung zur Durchführung des Asylverfahrensgesetzes" die räumliche Beschränkung auf das gesamte Bundesland auszuweiten. Nur noch bei "evidenten Rechtsverstößen" sollen Verlassenserlaubnisse versagt werden. Eine solche Verfügung fehlt in BW noch.

ausstellungFebruar 2011

Ausstellung "Invisible Borders" in Stuttgart

Über 50 Menschen besuchten die Eröffnung der Ausstellung 'Inviswible Borders' zur Residenzpflicht gegen Flüchtlinge. Zur guten Resonanz trug auch der gleichzeitig im DGB-Haus Stuttgart tagende "Demokratiekongreß 21" bei. Neben den Grußworten von Angelika von Loeper (Flüchtlingsrat), Marta Aparicio (Spitzenkandidatin Die Linke BW) und Jama Maqsudi (AGDW) sprachen auch von der Residenzpflicht betroffene Flüchtlinge, u.a. ein irakisches Ehepaar, dessen Heirat von den Behörden nicht anerkannt wird. Da der Mann einem anderen Landkreis zugewiesen ist, darf er die Frau nur in Ausnahmefällen besuchen, obwohl er in diesem Landkreis eine Arbeitsstelle hat.

17. Dezember 2010

Weitgehende Abschaffung der Residenzpflicht im Bundesrat abgelehnt

Im Bundesrat wurde am 17. Dezember eine weitgehende Abschaffung der Residenzpflicht abgelehnt. Beraten wurde über einen vom Land Bremen eingebrachten – und von den Ländern Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen unterstützten – Antrag. Hierin sprachen sich die Länder für eine weitestgehende Abschaffung der derzeitigen Residenzpflichtregelungen für Asylsuchende und Geduldete aus. Die räumliche Beschränkung auf den Landkreis sollte nur noch in Ausnahmefällen bestehen bleiben. Gefordert wurde die Erweiterung der räumlichen Beschränkung auch über Ländergrenzen hinweg sowie eine Beibehaltung der sog. Residenzpflicht nur in Ausnahmefällen. Angenommen wurden (immerhin) die Änderungsanträge der Länder Brandenburg und Thüringen. Landesregierungen können nun auch den Aufenthaltsbereich auch für geduldete Flüchtlinge per Rechtsverordnung über die Landesgrenzen erweitern. Im Rahmen der Debatte sprach sich der Hamburger Innensenator Vahldieck gegen eine Lockerung der Residenzpflicht aus, denn nur so könne eine ständige Erreichbarkeit der Flüchtlinge durch die Behörden gewährleistet werden.

10. Dezember 2010 | PRESSEKONFERENZ

In einem freien Land sollen sich auch Flüchtlinge frei bewegen können

Zum Internationalen Tag der Menschenrechte fordern der Paritätische BW, die AG Dritte Welt Stuttgart und der Flüchtlingsrat BW die Abschaffung der Residenzpflicht  

Nach dem Aufenthalts- und Asylrecht unterliegen rund 15.000 Flüchtlinge in Baden-Württemberg der Residenzpflicht. Sie dürfen sich lediglich im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Ausländerbehörde bewegen. Andernfalls machen Sie sich strafbar. Dabei sieht der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP vor, die Residenzpflicht in Bezug auf eine hinreichende Mobilität zu lockern – leider bisher folgenlos. Die Flüchtlinge in Baden-Württemberg werden durch die Residenzpflicht erheblich in ihrem Recht auf Freiheit und menschenwürdige Lebensbedingungen eingeschränkt. Deshalb setzen sich der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg, die AGDW und der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg für eine Lösung ein und fordern die Abschaffung der Residenzpflicht in Baden-Württemberg und bundesweit. Die gemeinsame Pressekonferenz war in der Flüchtlingsunterkunft in Stuttgart-Heumaden. Neben den VertreterInnen der Organisationen sprachen auch ein iranischer und ein armenischer Flüchtling, die  beispielhaft darlegen konnten, wie schikanös und diskriminierend die Residenzpflicht ist.