April 2012
“EU-Sieben“: Neue Propagandajagd auf „illegale Migranten“
Während nach wie vor Flüchtlinge an den EU-Außengrenzen zu Tode kommen und das Dublin-II-System auch aufgrund höchstrichterlicher Urteile als gescheitert gelten kann, holen die europäischen Hauptzielländer von Flüchtlingsbewegungen derzeit wieder die propagandistische Keule heraus. Bei der EU-Innenministerkonferenz am 8. März forderte Bundesinnenminister Friedrich die Abriegelung der griechischen Grenze. Kurz vor Ostern forderte er mehr innereuropäische Grenzkontrollen: „Wir brauchen Binnenkontrollen nicht nur ...bei Fußballspielen, sondern auch wenn Mitgliedsländer ihre Pflichten nicht mehr erfüllen“. Länder wie Griechenland dürften „kein Einfallstor für illegale Migranten“ werden. PRO ASYL kritisierte diesen Vorstoß als „blanken Populismus“. Griechenland versage nicht beim Grenzschutz, sondern beim Flüchtlingsschutz. Im letzten Jahr sind 55.000 Flüchtlinge über die griechische Grenze in die EU gekommen. Derzeit wird an einem 12,5 km langen Grenzwall am Evros-Fluss gearbeitet und es werden 30 neue Auffang-Haftlager eingerichtet.
März 2012
Konsequenz aus EuGH-Urteil: Deutsches Asylrecht nicht mit Unionsrecht vereinbar
Deutsche Asylgesetze widersprechen Europäischen
Grundrechten. Dies wird durch ein Rechtsgutachten von Dr. Reinhard Marx
(Frankfurt) bestätigt, das sich mit den Folgen eines Grundsatzurteils
des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21. Dezember 2011 zur
Dublin-II-Verordnung befasst und von Flüchtlingsorganisationen,
Wohlfahrtsverbänden und Juristenorganisationen in Auftrag gegeben
wurde. Gemeinsam fordern diese die Bundesregierung deshalb auf, die
Asylgesetzgebung in Deutschland umgehend zu ändern. Das Gutachten kommt
zu dem Ergebnis, dass der deutsche Gesetzgeber gewährleisten muss, dass
Schutzsuchenden gegen ihre Abschiebung in einen anderen
EU-Mitgliedstaat effektiver Rechtsschutz gewährt wird. Ein blindes
Vertrauen, dass die Menschenrechte von Asylsuchenden in anderen
Mitgliedstaaten beachtet werden, steht nicht im Einklang mit EU-Recht.
Es wird gefordert, dass § 34a Abs.2 des Asylverfahrensgesetzes
gestrichen wird.

30. Januar 2012
Mittelmeer: Tödlichstes Meer der Welt
UNHCR beklagt über 1.500 tote Flüchtlinge im Mittelmeer im Jahr 2011.
Während im letzten Jahr das Erstaunen und der Beifall für die revolutionären Umwälzungen in Nordafrika groß war, setzte sich die "kollektive Amnesie" beim Umgang mit den Flüchtlingen an Europas Grenzen fort. Über 1.500 Menschen sind nach Statistiken des UNHCR im Jahr 2011 - dem 60. Jahr des Bestehens der Genfer Flüchtlingskonvention - im Mittelmeer ums Leben gekommen, doppelt so viel als je zuvor in einem Jahr. Vermutlich ist die tatsächliche Zahl noch deutlich höher. Auch die Zahl der Ankünfte ist wieder stark angestiegen: Über 58.000 Flüchtlinge erreichten im letzten Jahr die Europäische Union, die meisten davon landeten in Italien an (und wiederum die meisten von ihnen sind bereits wieder abgeschoben. Am 13. Januar havarierte vor der Insel Giglio das Kreuzfahrtschiff "Costa Concordia". Bei dieser Katastrophe kamen 32 Menschen ums Leben. Schon davon gehört? Am 28. Januar starben vor der libyschen Küste mindestens 15 Somalier, die nach Europa wollten, darunter 12 Frauen und ein Säugling. 40 Menschen werden noch vermisst. Schon davon gehört?
EuGH: Deutsche Drittstaatenregelung verstößt gegen EU-Recht
PRO ASYL: "Schallende Ohrfeige für die europäische Asylpolitik"
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 21.12.2011 ein Urteil zur Auslegung der EU-Asylzuständigkeitsregelung – der sogenannten Dublin II-Verordnung – gefällt und klargestellt, dass Überstellungen von Asylsuchenden nicht in einen anderen Mitgliedstaat erfolgen dürfen, in dem für sie die Gefahr besteht, unmenschlich behandelt zu werden. Eine klare Absage erteilte der Gerichtshof nationalstaatlichen Regelungen wie in Deutschland, die eine unwiderlegliche Sicherheitsvermutung beinhalten. „Das Unionsrecht lässt keine unwiderlegbare Vermutung zu, dass die Mitgliedstaaten die Grundrechte der Asylbewerber beachten,“ so der EuGH. Damit muss laut PRO ASYL auch der § 34 a des Asylverfahrensgesetzes gestrichen werden. Nach diesem Paragrafen ist in Deutschland bis heute per Gesetz der einstweilige Rechtschutz bei sogenannten Dublin-Überstellungen untersagt. Dieser unionsrechtswidrige Zustand muss mit dem EuGH-Urteil nun beendet werden.
Unterschriftenaktion "Fluchtwege eröffnen - Flüchtlinge aufnehmen!"
Kampagne von Pro Asyl, medico international, Borderline Europe u.a.
"Wir wollen weg hier! Europa muss helfen!" Die
Forderungen auf den Pappschildern der Flüchtlinge und MigrantInnen an
der tunesisch-libyschen Grenze sind eindeutig. 5000 Menschen warten
seit Wochen und Monaten in dem UNHCR-Lager in Choucha. Sie alle konnten
dem eskalierenden Bürgerkrieg in Libyen entkommen. Viele waren dort als
ArbeitsmigrantInnen beschäftigt, andere hatten Zuflucht vor der Kriegs-
und Krisenzonen des subsaharischen Afrika gesucht. Überlebende
von gekenterten Flüchtlingsbooten begegnen in Choucha denjenigen, die
sich aus Verzweiflung und aller Gefahren zum Trotz wieder in Richtung
libyscher Grenze aufmachen, um die gefährliche Überfahrt nach Europa zu
wagen. Als vier Flüchtlinge aus Eritrea am 21. Mai bei einem Feuer in
der Zeltstadt sterben, kam es zu spontanen Protesten und
Straßenblockaden. Die Flüchtlinge in Choucha hofften und hoffen auf
Unterstützung durch den UNHCR, der in den letzten Wochen u.a. die
europäischen Staaten mehrmals um die Aufnahme von zumindest 6.000
Flüchtlingen aus Libyen gebeten hat. Vergeblich. Vielmehr wird die
EU-Grenzschutzagentur FRONTEX verstärkt in Stellung gebracht und die
neuen demokratischen Regierungen in Nordafrika werden mit Geldangeboten
gelockt, damit sie auch in Zukunft die Wachhunde vor Europas Grenzen
bleiben. Mehr Informationen - zur Unterschriftenaktion
April 2011 | PRESSE
Schluss mit europäischer Abschottung - Umdenken in EU-Flüchtlingspolitik erforderlich
Pressemeldung des Verbands Entwicklungspolitik deutscher Nichtregierungsorganisationen
Europa muss seine Abschottungspolitik gegen Flüchtlinge und Migranten beenden und endlich seine humanitäre Verantwortung wahrnehmen. Dies hat jetzt der Verband Entwicklungspolitik deutscher Nichtregierungsorganisationen (VENRO) anlässlich des blamablen Ergebnisses des EU-Innenministertreffens in Luxemburg gefordert. Deutschland hat sich bereit erklärt, gerade mal 100 Bootsflüchtlinge aus Malta aufzunehmen. "Die Bundesregierung hat in der Flüchtlingsfrage ein beschämendes Bild abgegeben. Die zugesagte Aufnahme von 100 Flüchtlingen ist Augenwischerei und kein politisches Signal – es müsste deutlich mehr Flüchtlingen aus Nordafrika Asyl gewährt werden", so der stellvertretende VENRO-Vorsitzende Jürgen Lieser. [web]
Schutz verweigert
Bericht zur Situation an den östlichen Außengrenzen der EU
Ein neuer Bericht des 'Border Monitoring Project Ukraine' (BMPU) dokumentiert das Zurückschieben von Flüchtlingen und Minderjährigen an der östlichen Außengrenze der EU, die Situation in der Ukraine und die Verantwortung der Europäischen Union. Grundlage des von der Stiftung Pro Asyl geförderten Berichts sind im Wesentlichen zahlreiche Interviews, die 2009 und 2010 mit Flüchtlingen und anderen schutzbedürftigen Migranten geführt wurden. Dutzende Flüchtlinge berichten übereinstimmend, dass ihnen ihr Recht auf Zugang zum Asylverfahren in den östlichen EU-Staaten verwehrt wurde und sie innerhalb kürzester Zeit in die Ukraine abgeschoben wurden. Dort landen sie in ukrainischen Haftlagern, in denen sie ohne rechtsstaatliche Verfahren in der Regel 1/2 Jahr festgehalten werden. [PDF 4,2 MB]