2012
Januar 2012 | BLEIBERECHT | BUNDESRATSINITIATIVE FÜR EINEN NEUEN §25b AufenthG
Auch Baden-Württemberg legt Änderungsvorschlag für neuen § 25b vor
Bereits
im Dezember 2011 hat sich das Innenministerium Baden-Württemberg den
Vorschlägen für eine neue gesetzliche Bleiberechtsregelung
angeschlossen und damals noch behauptet, den bisherigen nicht noch
eigene Vorschläge hinzufügen zu müssen. Zur Sitzung des
Aussschusses für innere Angelegenheit des Bundesrates am 26. Januar
brachte das Land aber doch einen gemeinsam mit NRW und Bremen
erarbeiteten Änderungsantrag zu den bisherigen Vorschlägen der
konservativ regierten Bundesländer ein. Der Flüchtlingsrat Berlin
hat die entsprechenden Dokumente zusammengestellt:
2011
Dezember 2011 | BLEIBERECHT | INNENMINISTERKONFERENZ
Verlängerung der verlängerten Altfallregelung oder neue gesetzliche Bleiberechtsregelung oder beides?
Das
Ergebnis der Innenministerkonferenz vom 8.-9. Dezember in Wiesbaden
ist uneindeutig und relativ ernüchternd: Es besteht lediglich
Einigkeit darüber, dass eine Verlängerung der zum Jahresende
auslaufenden Bleiberechtsregelung auf landesrechtlicher Grundlage
möglich sein soll. Allerdings stand der Gesetzgebungsvorschlag von
Schleswig-Holstein für eine stichtagsfreie Regelung bereits am 16.
Dezember im Bundesrat zur Beratung an.
Dezember 2011 | BLEIBERECHT
Landesregierung setzt sich für neue gesetzliche Bleiberechtsregelung ein!
Anfang Dezember wussten wir noch nicht, welche Position unsere neue Landesregierung in der Diskussion um eine neue Bleiberechtsregelung für geduldete Flüchtlinge einnehmen wird. Am 5. Dezember schickten wir einen Brief an Innenminister Gall und Integrationsministerin Öney mit einer Stellungnahme zu den Vorschlägen aus Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Am 6. Dezember forderten wir die Landesregierung bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband und der AG Dritte Welt Stuttgart auf, sich bei der Innenministerkonferenz für eine neue Regelung stark zu machen, „die an humanitären Kriterien orientiert ist“, wie es im Koalitionsvertrag der Landesregierung heißt. Am 7. Dezember ließ dann der Innenminister nach Absprache mit seinen SPD-Amtskollegen in einer Pressemitteilung mitteilen: „Es ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen, dass ... Flüchtlingen, die schon lange bei uns leben und sich sozial und wirtschaftlich integriert haben, die Chance auf einen rechtlichen Aufenthaltstitel eingeräumt wird“. Diese Haltung, die aus Sicht des Flüchtlingsrats in die richtige Richtung geht, bekräftigte Innenminister Gall nochmal in einem Antwortbrief an den Flüchtlingsrat vom 16. Dezember.
Dezember
2011 | BLEIBERECHT | INNENMINISTERKONFERENZ
Für eine neue stichtagsfreie und humanitäre Bleiberechtsregelung
Anlässlich der Innenministerkonferenz fordert der Flüchtlingsrat die Landesregierung zu einem politischen Signal im Sinne des Koalitionsvertrag auf
Zur bevorstehenden Innenministerkonferenz am 8. und 9. Dezember haben die Länder Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein Gesetzesentwürfe für eine neue stichtagsfreie Bleiberechtsregelung eingebracht. Zum ersten mal sollen auch alte, kranke und traumatisierte Menschen eine Chance auf eine Aufenthalterlaubnis nach langjähriger Duldung erhalten. Der Flüchtlingsrat fordert die grünrote Regierung Baden-Württembergs auf, sich im Sinne des Koalitionsvertrag ebenfalls für eine solche neue gesetzliche Bleiberechtsregelung einzusetzen, die "an humanitären Kriterien orientiert ist", wie es im Koalitionsvertrag heißt. Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg und der AG Dritte Welt Stuttgart am 6. Dezember stellte der Flüchtlingsrat seine Positionen und Forderungen vor. Betroffene schilderten ihre Situation schildern. Im Folgenden die relevanten Dokumente zur aktuellen Diskussion um eine neue Bleiberechtsregelung:
September 2011
Bilanz der Bleiberechtsregelungen
Ende Juni 2011 lebten in
Deutschland nach wie vor knapp 90.000 (87.312) Flüchtlinge, die
lediglich eine "Duldung" (§ 60a AufenthG) haben, davon ca. 60% seit
sechs Jahren und länger. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 17/6816) auf
eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der LINKEN (BT-Drs.
17/6742) hervor. Dies zeigt, dass das Problem der "Kettenduldungen"
nach wie vor nicht gelöst ist. Auch die seit dem 1.7.2011 geltende
Bleiberechtsregelung für gut integrierte Jugendliche (§ 25a AufenthG)
sei lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein, erklärte die
migrationspolitische Sprecherin Ulla Jelpke. Zum Jahreswechsel
2011/2012 werde die Zahl der langjährig Geduldeten noch einmal
erheblich steigen. Viele, die im Rahmen vorheriger
Bleiberechtsregelungen nur eine Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“
erhielten, werden diese zum 1.1.2012 wieder verlieren, wenn sie keine
eigenständige Lebensunterhaltssicherung nachweisen können. Hiervon
könnten über 10.000 Menschen betroffen sein, die dann bereits mehr als
10 Jahre in Deutschland leben. Die SPD hatte 2007 versprochen, dass bis
zu 60.000 Menschen von der gesetzlichen Bleiberechtsregelung nach §
104a AufenthG profitieren könnten. Tatsächlich waren es nur etwa
22.000, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a erhielten, weil sie
eine zumindest überwiegende
eigenständige Lebensunterhaltssicherung nachweisen konnten.
Weitere 15.000 Menschen erhielten ein Bleiberecht „auf Probe“ infolge
des IMK-Beschlusses von Ende 2009 – von ihnen wird zum Jahreswechsel
eine vollständige Lebensunterhaltssicherung verlangt. Die
Bundesregierung müsse jetzt dringend eine großzügige gesetzliche
Bleiberechtsregelung verabschieden, wie sie von Kirchen, Verbänden,
Betroffenen und der Opposition seit langem gefordert wird. Siehe auch
1. Juli 2011
Bleiberechtsregelung für Jugendliche in Kraft!
Im
Rahmen des sog. Zwangsheiratsbekämpfungsgesetzes ist nun am 1. Juli der
bereits vom Bundestag verabschiedete neue § 25a AufenthG in Kraft
getreten. Nach diesem Gesetz können "gut integrierte" Jugendliche, die
eine Duldung haben
und zwischen 15 und 20 Jahren alt sind, eine Aufenthaltserlaubnis
erhalten, wenn sie seit mindestens 6 Jahren einen
rechtmäßigen Aufenthalt nachweisen können (Aufenthaltsgestattung oder
Duldung) UND mindestens 6 Jahre "erfolgreich" eine Schule besucht
bzw. einen schulischen Abschluss erworben haben.
Auch die
Eltern des Antragstellers/der Antragstellerin
können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn die
Abschiebung nicht aufgrund von falschen Angaben oder Täuschung über
Identität oder Staatsangehörigkeit verhindert wird UND der
Lebensunterhalt (durch die Eltern) vollständig selbst gesichert wird.
Die
Kritik an diesem Gesetz kurz zusammengefasst: Auch dieses Gesetz
schließt einen großen Teil von (jugendlichen) Flüchtlingen von einer
möglichen Antragstellung aus, es folgt einem ökonomischen
Nützlichkeitsdenken, es verlagert den Nachweis der
Integrationsleistung von der Lebensunterhaltungssicherung auf den
schulischen Erfolg, was noch nicht näher definiert ist, aber nicht
weniger problematisch ist. Es nötigt die Eltern zur vollständigen
Lebensunterhaltssicherung, was häufig eine unrealistische und nicht zu
bewältigende Zumutung ist, es nimmt Familientrennungen durch
Abschiebung in Kauf. Die Praxis wird zeigen, wer durch die
Regelung eine Chance erhält. Betroffene sollten sich auf jeden Fall an
sachkundige Beratungsstellen oder Anwälte wenden. Weitere Informationen:
17. Mai 2011
Bericht vom Fachtag des Diakonischen Werks
Von
Hanna Weil (Praktikantin beim Flüchtlingsrat)
Am 17. Mai
folgten etwa 50 haupt- und ehrenamtlich in der Flüchtlingsarbeit tätige
Menschen der Einladung des Diakonischen Werks Württemberg zum Fachtag.
Der Vormittag stand ganz im Zeichen des Asylbewerberleistungsgesetzes
und der neuen Bleiberechtsregelung... Am Nachmittag wurden verschiedene
Projekte und Initiativen vorgestellt, die junge Flüchtlinge bei
Arbeitssuche, Ausbildung, Schule und Studium fördern und beraten. Zum gesamten Artikel...
2011 | PROJEKTE | NETZWERK BLEIBERECHT STUTTGART-TÜBINGEN-PFORZHEIM
Flüchtlingsrat in
Bleiberechts-Netzwerk
Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg nimmt als einer von 14 Partnern am neuen "Netzwerk Bleiberecht Stuttgart-Tübingen-Pforzheim" teil. Das Projekt wird finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Es zielt auf die arbeitsmarktliche und aufenthaltsrechtliche Integration von Flüchtlingen. Die Laufzeit ist von November 2010 bis Oktober 2013. Träger des dreijährigen Projekts (Nov. 2010 bis Okt. 2013) ist der Paritätische Baden-Württemberg. In dem Nachfolgeprojekt des Stuttgarter Netzwerks SNEFF werden auch die bisherigen Akteure eines Tübinger Netzwerks (Asylzentrum, Neue Arbeit, Jobcenter) und ein neues lokales Netzwerk aus Pforzheim dabei sein. Die Aufgaben des Flüchtlingsrats sind im Wesentlichen: a. Informations- und Öffentlichkeitsarbeit (Betrieb der Projektwebsite, Verbreitung der Projektergebnisse durch Informationsmaterialien und Publikationen, Erhebung von good practise Beispielen aus dem Fundus aller Projektpartner, Erstellung von Analysen); b. Maßnahmen der Vernetzung, Sensibilisierung und Verbreitung (projektinterne Vernetzung, Aufbau eines BW-Netzwerks unter Beteiligung aller BW-Projekte, Stärkung der Zusammenarbeit der Bleiberechtsprojekte in BW, Kontaktaufbau zur landespolitischen Ebene, zu Verbänden (z.B. Arbeitgeber) sowie weiterer wichtiger Partner) und c. Fortbildung von MultiplikatorInnen (Organisation von Veranstaltungen, Tagungen und Fortbildungen).
Beim ersten Mitarbeitertreffen des neuen Bleiberechts-Netzwerks am 6. Mai in Pforzheim stellte der Flüchtlingsrat seine Arbeit und seine Aufgaben im Rahmen dieses Projektverbunds vor [Präsentation Flüchtlingsrat 06.05.2011, PDF 334 KB]2010
November 2010
Innenministerkonferenz stellt neue Bleiberechtsregelung in Aussicht
Die Vorschläge der Innenministerkonferenz vom 18./19. November für eine neue Bleiberechtsregelung stoßen auf breite Kritik (siehe auch unsere Pressemitteilung). Doch zunächst der Wortlaut des Beschlusses: "Die Innenminister und -senatoren der Länder sprechen sich dafür aus, gut integrierten geduldeten Jugendlichen und Heranwachsenden eine eigene gesicherte Aufenthaltsperspektive zu eröffnen. Dazu müssen sie die Voraussetzungen entsprechend der sog. Wiederkehroption (§37 AufenthG) erfüllen und aufgrund ihrer bisherigen Integrationsleistungen die Gewähr bieten, dass sie sich in die hiesigen Lebensverhältnisse einfügen werden. Die Eltern der Jugendlichen können ein Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie ausreichende Integrationsleistungen erbracht haben und durch eigene Leistungen den Lebensunterhalt überwiegend sichern können. Eltern bzw. Elternteile, die erhebliche Straftaten begangen haben, sind von dieser Regelung auszuschließen. ..." Pro Asyl kritisierte dies in einer Presseerklärung als "Minimallösung für Jugendliche" und forderte den Bundesgesetzgeber dazu auf, die von der IMK ignorierten Fragen aufzugreifen. In dem zwölfseitigen Papier "Hier geblieben" formuliert Pro Asyl "Anforderungen an eine neue Bleiberechtsregelung". Diese sind im Wesentlichen: Es darf keinen Stichtag geben - eine Regelung muss "rollierend" sein. Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung müssen realistisch sein - auch Sozialleistungsbezug und geringe Qualifikationen dürfen ein Bleiberecht nicht ausschließen. Dies gilt vor allem für Alte, Kranke, Behinderte... Auf sog. Ausschlußgründe sollte verzichtet werden - auch wer keinen Pass hatte oder einmal eine falsche Identität angab, sollte eine Chance bekommen. Wenn eine Person einmal straffällig wurde, darf nicht die ganze Familie bestraft werden. Es darf nicht zu Familientrennungen kommen.
Da die Vorschläge der Innenminster noch sehr vage waren, werden sie in Baden-Württemberg vorerst keine tatsächlichen Maßnahmen zur Folge haben. Dies teilte ein Vertreter des Innenministeriums dem Flüchtlingsrat in einem Schreiben mit.
17.11.2010 PRESSEMITTEILUNG ZUR INNENMINISTERKONFERENZ IN HAMBURG | BLEIBERECHT
Flüchtlingsrat fordert großzügiges Bleibrecht für Flüchtlinge statt Selektion nach Nützlichkeitskriterien
Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg begrüßt den Vorstoß der Bundesländer Niedersachsen und Hamburg für eine gesetzliche Bleiberechtsregelung zugunsten geduldeter Flüchtlinge: "Die vom niedersächsischen Innenminister vorgeschlagenen Voraussetzungen sind aber inakzeptabel", so Angelika von Loeper, Vorsitzende des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. ... "Es ist unerträglich, wenn die Innenminister sich Kinder und Jugendliche nach Nützlichkeitskriterien aussuchen, während die Abschiebungen ins Kosovo weiterhin auf der Agenda bleiben." ... Derzeit warten bundesweit 86.000 aufenthaltsrechtlich Geduldete auf eine dauerhafte Bleiberechtsregelung, davon 9.234 in Baden-Württemberg (Quelle: Ausländerzentralregister 30.6.2010) Es ist an der Zeit, dass diese Menschen nach Jahren der Unsicherheit endlich eine Perspektive in Deutschland erhalten. Zum vollen Wortlaut der Pressemitteilung [PDF 84 KB]
2009
Die Innenministerkonferenz in Bremen hat sich auf eine Verlängerung der zum Jahresende 2009 auslaufenden Altfallregelung verständigt. Die Verlängerung um zwei Jahre ist ein Minimalkonsens, der zumindest verhindert, dass Flüchtlinge, die eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe nach dieser Regelung erhalten haben, ab dem 1. Januar 2010 wieder in die Duldung zurückfallen. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg bedauert, dass sich die Innenminister nicht zu einer grundsätzlichen Reform der Altfallregelung durchringen konnten, um die unsäglichen Kettenduldungen endlich zu beenden. Durch die Ausschlussgründe hat ein großer Teil der Flüchtlinge keine Chance unter diese Regelung zu fallen.