INFORMATIONEN - Asylbewerberleistungsgesetz

Flüchtlingsrat Baden-Württemberg fordert Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und Angleichung der sozialen Leistungen für Flüchtlinge an das Existenzminimum nach dem Sozialgesetzbuch

aus: Positionspapier zur Landtagswahl 2011

Die Landesregierung rühmt sich, dass es in Baden-Württemberg keine Ausnahme vom Sachleistungssystem bei den Sozialleistungen für Flüchtlinge gibt. Die mit einer Abschreckungswirkung begründete Diskriminierung durch Mangelversorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz war noch nie so billig wie heute – auch das ist im Schwabenländle offenbar eine gute Rechtfertigung für Unrecht. 48,7 Mio Euro hat das Land demnach für den Lebensunterhalt der Asylsuchenden im Jahr 2009 aufgewendet. Dies bedeutet den tiefsten Stand seit die Statistik für Asylbewerberleistungen geführt wird. Pro erwachsener Person werden für Nahrung, Kleidung, Körperpflege und Energie 184,07 Euro ausgegeben, plus monatlich 40,70 Euro Taschengeld. Das sind die bekannten ca. 35% unter dem Sozialhilfesatz. Innenminister Rech verteidigt dies, weil es „die Anreize für die illegale Einreise nach Deutschland“ verringere. Aus Sicht des Flüchtlingsrats verletzt dies aber vor allem die Menschenwürde derjenigen, die von diesem System jahrelang betroffen sind. 

Bei der Ausgestaltung des Sachleistungssystems haben die Landkreise einen gewissen Spielraum – den sie aber nicht ausreichend nutzen. In etwa der Hälfte der Landkreise werden die Flüchtlinge nach wie vor mit Essenspaketen von Großlieferanten oder mit Waren aus lagereigenen „Shops“ versorgt. Die darin enthaltenen Lebensmittel sind überwiegend minderwertig, einseitig, nicht ausgewogen und sehr knapp kalkuliert. In etwa einem Drittel der Landkreise können die Flüchtlinge Wertgutscheine in Supermärkten einlösen. Dies stellt aber nur das kleinste Übel dar, denn es hebt die Entmündigung und strukturelle Diskriminierung von Flüchtlingen nicht auf. Wie bereits in Heidelberg geschehen wollen Flüchtlinge mit unserer Unterstützung in ganz Baden-Württemberg Klagen gegen die Regelsätze des AsylbLG erheben.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV sind auch die vor 17 Jahren willkürlich festgelegten und seitdem nicht geänderten Leistungen des AsylblG auf den Prüfstand gekommen. Nach einer Klage, die das Landessozialgericht NRW dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat, hat nun auch die Bundesregierung selbst eingesehen, dass beim AsylbLG etwas geändert werden muss. 

Was hier sofort umzusetzen ist:


Dezember 2011 / Januar 2012

Asylbewerberleistungsgesetz: Übernahme von Dolmetscherkosten möglich

Dies ist eine gute Nachricht für alle therapeutischen Einrichtungen in der Flüchtlingshilfe: Wie das Ministerium für rheinland-pfälzische Integrationsministerium am 25. Januar mitteilte, können "Dolmetscherkosten zur therapeutischen Versorgung von traumatisierten Flüchtlingen gem. §§ 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)“, übernommen werden, ofern die Herbeiziehung eines Dolmetschers für die Behandlung erforderlich ist. Dies bestätigte Bundes-Arbeitsministerin Ursula von der Leyen in einem Schreiben vom 21. Februar 2011. Ob dies bereits auch in BW angewandt werden kann, ist nicht bekannt. Weitere Neuigkeiten zum AsylblG:


 

September 2011

Asylbewerberleistungsgesetz: Immer noch Esspakete für Flüchtlinge in fast der Hälfte aller Landkreise

Obwohl die meisten anderen Bundesländer - auch aus Kostengründen - längst auf Geldleistungen umgestellt haben, hält Baden-Württemberg immer noch am diskriminierenden und teuren Sachleistungssystem bei der Essensversorgung von Asylbewerbern fest. Aus einer aktuellen Übersicht des Flüchtlingsrats [pdf 224kb] ergibt sich, dass 21 der 44 Stadt- und Landkreise die Sachleistungen in Form von Essensgutscheinen (bargeldloser, häufig überwachter, "Einkauf" in einem Supermarkt) gewähren. In 17 Landkreisen werden nach wie vor Essenspakete geliefert mit teilweise, so der Verdacht, überteuerten Lebensmitteln häufig minderer Qualität. In 6 Landkreisen gibt es Shops, eigens eingerichtete Läden in den Unterkünften - mit denselben Nachteilen. Lebensmittelpakete und Shops, die die Flüchtlinge in ihrem Selbstbestimmungsrecht beschneiden und von denen nur die Lebensmittellieferanten profitieren, sollten nach Auffassung des Flüchtlingsrats sofort abgeschafft werden. Hier ist die Landesregierung durch rasche Maßnahmen gefordert. Insgesamt muss nach Auffassung des Flüchtlingsrats so schnell wie auf Bargeldleistungen umgestellt werden, statt nach dem kleinsten Übel im Rahmen des Sachleistungssystems zu suchen.

September 2011

Auf dem Weg zu einem menschenwürdigen Existenzminimum für Flüchtlinge: Sozialgericht Mannheim stellt Leistungssätze des Asylbewerberleistungsgesetzes in Frage

Erstmals in Deutschland verpflichtete ein Sozialgericht eine Kommune zu höheren Leistungen als im Bundesgesetz vorgesehen. Mit einer einstweiligen Anordnung urteilte das Sozialgericht Mannheim am 10. August (Az.S.9AY 2678/11ER), dass einem Flüchtling zusätzlich zu den Regelleistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes 65,51 € monatlich gezahlt werden müssen. Der Flüchtlingsrat wertet diese Urteil auch als Teilerfolg im Rahmen seiner "Musterverfahrenskampagne", durch die viele Flüchtlinge ermutigt werden, einen Antrag auf Erhöhung der Regelsätze zu stellen. (siehe auch Infos zu aktuellen Entwicklungen um das AsylbLG unter 2.)

September 2011

Asylbewerberleistungsgesetz: Regierung zögert Neuregelung hinaus!

Nach Auffassung des Flüchtlingsrats Berlin sitze die Bundesregierung die überfällige Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes aus. Das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales habe dem Bundesverfassungsgericht in einer halbseitigen Stellungnahme vom 22.7.2011 lediglich mitgeteilt, man wolle nun bis Ende 2011 Gespräche über die AsylbLG-Reform mit den Ländern führen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Bundesregierung am 26.01.2011 um Stellungnahme zum Vorlagebeschluss des Landessozialgerichts NRW zur Verfassungswidrigkeit der AsylbLG-Leistungen für Kinder gebeten. Bereits im März 2010 hatte die Bundesregierung mitgeteilt, dass sie aufgrund der vom BVerfG am 9.2.1010 festgestellten Verfassungswidrigkeit der Hartz IV Sätze die Konseqzenzen für das AsylbLG prüft (vgl. http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/009/1700979.pdf) und im November 2010 bestätigt,  dass sie die verfasssungswidrigen AsylbLG-Sätze neu festsetzen will (vgl. http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/036/1703660.pdf).  Siehe auch

24. Januar 2011

Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis zieht den Beschluss zur Einschränkung der Arztwahl zurück

Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis hat am 21.12.2010 der seit 16 Jahren tätigen Ärztin das Recht entzogen, die Flüchtlinge in der „Gemeinschaftsunterkunft“ Hardheim zu behandeln. Die freie Arztwahl wurde aufgehoben und den Flüchtlingen gedroht, die Kosten für Behandlungen selbst tragen zu müssen, falls Sie sich weiter von der Ärztin behandeln lassen wollen und nicht zu einer lokalen internistischen Praxis gehen, mit der ein exklusiver Versorgungsvertrag ausgehandelt wurde, angeblich in Absprache mit dem Landes-Innenministerium. Dieser Beschluss wurde nach der Intervention der Flüchtlingsrats, des Diakonischen Werks BW, Refugio und anderer Organisationen am 24. Januar wieder zurück gezogen. Mehr Informationen zu diesem Vorgang finden Sie auch auf unserer Kampagnenseite bei den Infos zum Neckar-Odenwaldkreis  [mehr]