Am 28.05.2005 hat das Land Baden-Württemberg die Einrichtung einer Härtefallkommission für aureisepflichtige AusländerInnen beschlossen, die abweichend von der bisherigen Aufenthaltsgenehmigungspraxis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen ein Härtefallersuchen an das Innenministerium stellen kann.
weiterführende Informationen
31.08.10
aktuelle Synopse zu den Härtefallkommissionen in den einzelnen Bundesländern
zusammengestellt von Andreas Schwantner, amnesty international [PDF 920 KB]
03.03.10
Bleiberecht und Fortführung der Härtefallkommission
Analyse des Flüchtlingsrats
Baden-Württemberg (aktualisierte Fassung vom 03.03.10) [PDF 56
KB]
01.03.10
Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission Baden-Württemberg
für
das Jahr 2009 [PDF
61 KB]
30.03.09
Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission Baden-Württemberg
für
das Jahr 2008 [PDF
68 KB]
06.12.06
Reader der Diakonie und der Caritas
ausführliche Informationen und Checkliste zur Erstellung einer Eingabe an die Härtefallkommission [PDF 297 KB]
Merkblatt des Innenministeriums zur Härtefallkommission
einführende Erklärungen und Hinweise [PDF 172 KB]
Vertretungsvollmacht für das Härtefallverfahren
Formular für die Eingabe an die Härtefallkommssion [PDF 267 KB]
Zweiter Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission Baden-Württemberg
für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2007 [PDF 33 KB]
Erster Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission Baden-Württemberg
für die Zeit vom 19. September 2005 bis 30. September 2006 [PDF 302 KB]