BERATUNGSPRAXIS - Härtefallkommission

Am 28.05.2005 hat das Land Baden-Württemberg die Einrichtung einer Härtefallkommission für aureisepflichtige AusländerInnen beschlossen, die abweichend von der bisherigen Aufenthaltsgenehmigungspraxis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen ein Härtefallersuchen an das Innenministerium stellen kann.

weiterführende Informationen

 

03.03.10

Bleiberecht und Fortführung der Härtefallkommission

Analyse des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg (aktualisierte Fassung vom 03.03.10) [PDF 56 KB]

01.03.10

Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission Baden-Württemberg 

für das Jahr 2009 [PDF 61 KB]

31.08.09

Synopse zu den Härtefallkommissionen in den einzelnen Bundesländern

zusammengestellt von Andreas Schwantner, amnesty international [PDF 889 KB]

30.03.09

Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission Baden-Württemberg 

für das Jahr 2008 [PDF 68 KB]

06.12.06

Reader der Diakonie und der Caritas

ausführliche Informationen und Checkliste zur Erstellung einer Eingabe an die Härtefallkommission [PDF 297 KB]

Merkblatt des Innenministeriums zur Härtefallkommission

einführende Erklärungen und Hinweise [PDF 172 KB]

Vertretungsvollmacht für das Härtefallverfahren

Formular für die Eingabe an die Härtefallkommssion [PDF 267 KB]

Zweiter Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission Baden-Württemberg

für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2007 [PDF 33 KB]

Erster Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission Baden-Württemberg

für die Zeit vom 19. September 2005 bis 30. September 2006  [PDF 302 KB]