Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V.
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E-Mail-Newsletter

25. November 2009



Liebe Mitglieder und Interessierte,

am vergangenen Mittwoch hat der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, vertreten durch Angelika von Loeper, gemeinsam mit VertreterInnen von Diakonie und Caritas eine Petition "Abschiebestopp für Roma aus dem Kosovo" an den Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Jörg Döpper, übergeben. Alle Infos hierzu und die Reaktionen auf die Übergabe finden Sie unter Punkt 1.


Die Themen unseres 149. E-Mail-Newsletters im Einzelnen:


1. Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, Diakonie und Caritas fordern Abschiebestopp für Roma aus dem Kosovo

Am 18.11. wurde im Landtag eine entsprechende Petition übergeben. Wir dokumentieren die Petition, erste Reaktionen darauf sowie die Antwort des Innenministeriums auf einen Abgeordnetenantrag der Grünen im Landtag.

Auf der Website des Niedersächsischen Flüchtlingsrates haben Sie außerdem die Möglichkeit, an einer Unterschriftenaktion teilzunehmen, die am 8. Dezember dem Bundesinnenminister übergeben wird.


2. 20 Jahre Kinderrechtskonvention: Flüchtlingsrat Baden-Württemberg und Pro Asyl fordern Rücknahme der deutschen Vorbehaltserklärung

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg und Pro Asyl haben sich anlässlich dieses Tages mit einer Mitteilung an die Presse gewendet und die vorbehaltlose Anerkennung der Konvention gefordert.


3. Verfolgte Frauen brauchen Schutz, Anerkennung, Sensibilität

Anlässlich des heutigen Gedenktages "Nein zu Gewalt an Frauen" hat der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg in einer weiteren Presseerklärung Sensibilität für geschlechtsspezifische Fluchtgründe gefordert..


4. Stadt Ulm unterstützt Save Me Kampagne

Der Ulmer Gemeinderat hat in der vergangenen Woche beschlossen, dass er die Save Me Kampagne unterstützt.


5. Flüchtlingsrat Bayern: Lager sind Steuergeldverschwendung!

Der Flüchtlingsrat Bayern hat mit einer ausführlichen Studie nachgewiesen, dass die Unterbringung von Flüchtlingen in Lagern teurer kommt als in regulären Wohnungen. Die bayerische Landesregierung protestiert kräftig, aber es scheinen ihr Argumente zu fehlen, die die Aussagen der bayerischen Kollegen widerlegen.


6. Innenministerkonferenz vom 2.-4. Dezember in Bremen

Vor allem die "Jugendlichen ohne Grenzen" planen verschiedene Aktionen. Am 2.12. findet außerdem eine Kundgebung unter dem Motto "Wirksamer Schutz und umfassendes Bleiberecht für Flüchtlinge" statt.


7. Italienisches Gericht auf Sizilien verhängt 2,5 Jahre Haft für Menschenretter

Die beiden Kapitäne eines tunesischen Schiffes hatten versucht, Flüchtlinge aus Seenot zu retten.


8. Aktuelle Zahlen/Statistik

Asylstatistik, Widerrufverfahren, Rücküberstellungen: Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken.


9. UNHCR-Richtlinien zur Feststellung des internationalen Schutzbedarfs afghanischer Asylsuchender

UNHCR spricht sich in dem aktuellen Papier angesichts der prekären Lage gegen eine Rückkehr von Flüchtlingen nach Afghanistan aus, wenn keine Unterstützung durch Familien- oder Stammesstrukturen vorhanden sind.


10. Pro Asyl: Keine weiteren Rücküberstellungen nach Griechenland!

Pro Asyl hat mit anderen europäischen NGO's gemeinsam eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht: Deutschland überstellt nach wie vor Asylsuchende zurück nach Griechenland, obwohl sich auch das Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen gegen Rücküberstellungen nach Griechenland ausgesprochen hat. Laut einer aktuellen Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei ist die Zahl der Übernahmeersuchen innerhalb eines Jahres massiv angestiegen.


11. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Keine Aufenthaltserlaubnis bei verweigerter Freiwilligkeitserklärung

Im vorliegenden Fall wurde Flüchtlingen aus dem Iran die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis verweigert, weil sie sich mehrfach weigerten, bei der Beschaffung von Papieren mitzuwirken.


12. Termine


Mit herzlichem Gruß

Ihr Reiner Klass



1. Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, Diakonie und Caritas fordern Abschiebestopp für Roma aus dem Kosovo

Eine Petition für den sofortigen Abschiebestopp und ein humanitäres Bleiberecht von Roma aus dem Kosovo wurde am 18.11. im Namen von Caritas und Diakonie sowie des Flüchtlingsrates Baden-Württemberg dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Landtags, Jörg Döpper, übergeben. Angelika von Loeper, 1. Vorsitzende des Flüchtlingsrates Baden-Württemberg, erwähnte in ihrem Beitrag während der Übergabe, dass jahrelanges Leben nur mit Duldungen, Arbeitsverbot und mangelnden Bildungschancen viele Roma krank gemacht hätten. "Sie brauchen statt der Abschiebung dringend Integrationshilfen für ein Leben in Deutschland."

Der SWR hat über das Thema ausgiebig berichtet ("Abschiebestopp von Kosovo-Roma gefordert"). Am vergangenen Freitagmorgen wurde auf SWR 1 außerdem ein Interview mit Annette Stepputat, Leiterin der Stabsstelle Migration beim DW Baden wiedergegeben. Auch die Stuttgarter Zeitung sowie der Staatsanzeiger haben in Beiträgen auf die Übergabe der Petition hingewiesen.


Abschiebestopp für Roma aus dem Kosovo - Antwort des Innenministeriums auf einen Abgeordnetenantrag der Grünen

Aus der Antwort des Innenministeriums geht hervor, dass bis Oktober 22 Roma ins Kosovo rückgeführt worden sind, darunter auch Familien mit Kindern. Die Sicherheitslage habe sich weitgehend beruhigt und sei stabil. Weitere Abschiebungen seien deshalb geplant. Auch die Grünen kritisieren die Rückführung von Roma ins Kosovo massiv.

In den letzten Monaten sind mindestens einmal monatlich am frühen Dienstagmorgen Abschiebeflüge vom Baden-Airpark Söllingen nach Pristina erfolgt.


"Keine Abschiebung von Roma-Flüchtlingen - Bedingungsloser Schutz für Sinti und Roma"

Die Flüchtlingsräte haben gemeinsam mit der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN/BdA) einen Aufruf initiiert und bitten dafür um Ihre Unterstützung. Die Erklärung soll am 8.12.2009 der Bundesregierung, d. h. dem neuen Bundesinnenminister Thomas de Maizière, übergeben werden. Am 8. Dezember 1938 erging Himmlers Runderlass "zur Regelung der Zigeunerfrage aus dem Wesen der Rasse heraus". Die Initiatoren des Aufrufes bitten, sich dem Aufruf anzuschließen. Sie können die Erklärung auf den Seiten des Niedersächsischen Flüchtlingsrates unterzeichnen.



2. 20 Jahre Kinderrechtskonvention: Flüchtlingsrat Baden-Württemberg und Pro Asyl fordern Rücknahme der deutschen Vorbehaltserklärung

Flüchtlingsrat Baden-Württemberg fordert vorbehaltlose Anerkennung der Kinderrechte

Herzlichen Glückwunsch! Die UN-Kinderrechtskonvention kann morgen ihren 20. Geburtstag feiern. Allerdings können Flüchtlingskinder in Deutschland diese Rechte nicht vorbehaltlos feiern. Die Bundesrepublik Deutschland hat bei ihrer Ratifizierung im April 1992 nämlich eine Erklärung abgegeben, mit der sich Deutschland das Recht vorbehalten hat, Unterschiede zwischen In- und Ausländern zu machen. Dies führte und führt immer wieder zu Ausgrenzung und Benachteiligung bei Bildung, Unterbringung sowie medizinischer, psychologischer und sozialer Versorgung. So hat das Land Baden-Württemberg zwar endlich auch die Schulpflicht für Flüchtlingskinder eingeführt, allerdings beginnt sie erst 6 Monate nach dem Zuzug aus dem Ausland. Dies macht es Flüchtlingskindern immer noch schwerer, ihr Recht auf Schule und Bildung durchzusetzen.

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg begrüßt ausdrücklich die Absichtserklärung der neuen Bundesregierung, den Vorbehalt zurückzunehmen. Zuletzt war dieses Vorhaben am Veto einiger Bundesländer gescheitert, darunter auch Baden-Württemberg, die eine Rücknahme explizit abgelehnt hatten. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg fordert die Landesregierung dazu auf, die Verweigerungshaltung aufzugeben und einer Rücknahme des Vorbehaltes zur UN-Kinderrechtskonvention zuzustimmen.

Am 5. April 2010 wird es 18 Jahre her sein, dass die Konvention nur mit Vorbehalt ratifiziert wurde. Ein gutes Zeichen des Kinderlandes Baden-Württemberg wäre, bis dahin UN-Kinderrechte vorbehaltlos für jedes Kind egal welcher Staatsangehörigkeit und Herkunft zu gewähren. Das Signal dafür kann schon jetzt auf den Weg gebracht werden.

gez. Angelika von Loeper, 1. Vorsitzende, 19.11.09


20. Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November:

PRO ASYL fordert unverzügliche Rücknahme der Vorbehalte

Kontroverse über Flüchtlingskinder: eine schier unendliche Geschichte politischen Versagens

Anlässlich des 20. Jahrestages der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November fordert die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL die Bundesregierung und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mit Nachdruck auf, die deutsche Vorbehaltserklärung endlich zurückzunehmen und das Ausländer- und Asylrecht an die Bestimmungen der Konvention anzupassen.

"Durch die Vorbehaltserklärung werden die Rechte von Flüchtlingskindern seit 20 Jahren von vornherein eingeschränkt, ihre Schutzbedürftigkeit und das Kindeswohl nicht hinreichend berücksichtigt und internationale Völkerrechtsstandards verletzt", so Heiko Kauffmann, Vorstandsmitglied von PRO ASYL.

Ausgrenzungserfahrungen bei Schule, Studium und Zugang zum Arbeitsmarkt, restriktive Lebensbedingungen, häufig unzureichende Förder- und Betreuungsangebote sowie eingeschränkte medizinische, psychologische und soziale Versorgung seien weitgehend die Folge der Ratifikationserklärung zur Kinderrechtskonvention, mit der sich Deutschland das Recht vorbehalten hat, Unterschiede zwischen Inländern und Ausländern zu machen.

Seit der Ratifizierung 1992 hat der Deutsche Bundestag Dutzende Anfragen der Parteien zur Umsetzung der Konvention und 12 Entschließungsanträge zur Rücknahme der Vorbehaltserklärung behandelt.

Sechsmal forderte der Deutsche Bundestag mehrheitlich die Bundesregierung zur Rücknahme der Erklärung auf - aber jedes Mal verweigerte der zuständige Innenminister die Umsetzung dieser Beschlüsse.

"Die Auseinandersetzung über die Rechte von Flüchtlingskindern in Deutschland ist eine schier unendliche Geschichte politischen Versagens, nicht eingelöster Versprechen, des nachlässigen Umgangs mit internationalem Recht und der Missachtung von Parlamentsbeschlüssen", so Kauffmann.

PRO ASYL begrüßt die Absichtserklärung der Regierungs-Koalition in ihrem Koalitionsvertrag, die Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurückzunehmen. Der Ankündigung müssen nun Taten folgen. Immerhin hat sich mit der Unterschrift unter den Koalitionsvertrag die Union als die letzte der im Bundestag vertretenen Parteien positiv zur Rücknahme der Erklärung geäußert. Damit ist im Prinzip der Weg frei, um mit der Rücknahme der Vorbehalte ein glaubwürdiges Signal für die Integrationsbereitschaft und Kinderfreundlichkeit der deutschen Gesellschaft zu setzen.

Pro Asyl, 19.11.09


Hintergrundinformationen:



3. Verfolgte Frauen brauchen Schutz, Anerkennung, Sensibilität

Vergewaltigung, Zwangsheirat, Genitalverstümmelungen werden von vielen europäischen Ländern als geschlechtsspezifische Flucht- und Verfolgungsgründe anerkannt. Zurzeit fordern auch Hessen und Baden- Württemberg mehr Härte gegen die unfreiwillige Beschneidung. Dabei soll die weibliche Genitalverstümmelung als eigener Straftatbestand ins StGB aufgenommen werden. Eine Forderung, die der besonderen Lage von Flüchtlingsfrauen und Frauen, die auch in Europa nicht vor Genitalverstümmelung geschützt sind, zugutekommen würde. Denn heute noch haben Frauen es schwer, ihre Fluchtgründe wirklich geltend zu machen. In der Praxis haben viele betroffene Frauen, die wegen einer Genitalverstümmelung, Zwangsheirat, Verschleppung oder Vergewaltigung sogar vor der eigenen Familie fliehen müssen, keine Chance auf Asyl. Die BeamtInnen, die die Anhörung durchführen, sind oftmals nicht ausreichend geschult, um die Asylsuchenden angemessen zu behandeln. Vielen Frauen wird unterstellt, sie hätten sich die Erlebnisse nur ausgedacht. Andere werden nicht darüber aufgeklärt, dass sie eigene geschlechtsspezifische Fluchtgründe nennen können oder sind, aus Scham oder aufgrund einer Traumatisierung, nicht in der Lage, einem männlichen Anhörer von ihrer Misshandlung zu erzählen. So fehlt es allgemein immer noch an Empathie und Verständnis auf Seiten des Amtes.

Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen am 25. November fordert der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, dass misshandelten Frauen umfassender Schutz gewährt und eine besondere Sensibilität entgegengebracht wird. Die Bedrohung durch geschlechtsspezifische Gewalt im Herkunftsland muss als Fluchtgrund anerkannt werden und zu einem generellen Abschiebungsschutz führen. Bereits bei der Anhörung im Asylverfahren müssen Voraussetzungen geschaffen werden, die es den Frauen ermöglichen, ihre wahren Asylgründe in einer geschützten Atmosphäre vorzubringen, etwa in Form von geschultem Personal, psychologischer Begleitung, ausschließlich weiblichen Anhörerinnen bzw. Dolmetscherinnen und einer angemessenen Aufklärungspraxis über ihre Rechte. Den betroffenen Frauen muss der Zugang zu einer adäquaten medizinischen und therapeutischen Versorgung gewährleistet werden sowie eine Unterbringung, die menschenwürdig ist, Schutz bietet und keine weiteren Ängste erzeugt. Das Happy-End der Geschichte von Waris Dirie darf kein Einzelfall bleiben!

Gez. Susanna Schillaci, Mitglied des Sprecherrates, 24.11.09



4. Stadt Ulm unterstützt Save Me Kampagne

Der Ulmer Gemeinderat hat in der vergangenen Woche beschlossen, dass er Save Me unterstützt. Daneben liegen in Baden-Württemberg nun aus vier Städten entsprechende Beschlüsse vor: Neben Ulm haben auch die Gemeinderäte in Heidelberg, Reutlingen und Tübingen entsprechende Beschlüsse gefasst.

Die Südwestpresse berichtete in der vergangenen Woche ausführlich.


Infos zu den Save Me Kampagnen:

www.save-me-kampagne.de

www.save-me-freiburg.de

www.save-me-loerrach.de

www.save-me-reutlingen.de

www.save-me-tuebingen.de

www.save-me-ulm.de



5. Flüchtlingsrat Bayern: Lager sind Steuerverschwendung!

Die Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen statt in Sammellagern würde in Bayern zu Einsparungen von jährlich 13,6 Millionen Euro führen. Zu diesem Ergebnis kommt der Bayerische Flüchtlingsrat in einem jetzt veröffentlichten Gutachten.

Bei der Untersuchung wurden aus den 118 vorhandenen bayerischen Lagern diejenigen ausgesucht, in denen viele Einzelpersonen wohnen und ein durchschnittlicher Pro-Kopf-Preis von 450 Euro angesetzt. Eine vierköpfige Familie kostet die bayerische Landesregierung demnach 1.800 Euro monatlich. In Dachau z. B. käme dieselbe Familie auf dem lokalen Wohnungsmarkt für 989 Euro unter. In anderen Landkreisen ist das Ergebnis z. T. noch deutlicher.

Die CSU/FDP-Landesregierung betrachtet die Zahlen zwar nachvollziehbar mit großer Skepsis. Von einzelnen CSU-Landtagsabgeordneten werden aber inzwischen objektivierbare geprüfte Zahlen gefordert. Sollten die Berechnungen des Bayerischen Flüchtlingsrates zutreffen, gebe es, so Bernhard Seidenrath, CSU-Sozialpolitiker, keinen Grund mehr, weiterhin auf die Unterbringung in Lagern zu bestehen.


Zum Gutachten des Bayerischen Flüchtlingsrates: Kostenvergleich der Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen und Sammellagern.

Bericht in der Süddeutschen Zeitung vom 23.11.09

Bericht auf Merkur Online.



6. Innenministerkonferenz vom 2.-4. Dezember in Bremen

Vom 2. bis 4. Dezember wird die nächste Innenministerkonferenz, diesmal in Bremen, stattfinden. Sicherlich werden auch dort u. a. die wichtigen Themen "Bleiberecht" "Abschiebung der Roma ins Kosovo" angesprochen. Die Flüchtlingsräte beteiligen sich unter dem Motto "Wirksamer Schutz und umfassendes Bleiberecht für Flüchtlinge". Auch während dieser IMK wird zeitgleich ein Kongress der "Jugendlichen ohne Grenzen" stattfinden.

Weitere Infos zu Aktionen und Hintergründen bei den KollegInnen des Bremer Flüchtlingsrates:


Weitere Infos:

www.kirche-bremen.de

www.imk2009.blogspot.com

www.jogspace.net

www.hier.geblieben.net



7. Italienisches Gericht auf Sizilien verhängt 2,5 Jahre Haft für Menschenretter

Agrigento 17.11.2009

2,5 Jahre Haft für Menschenretter

2 Jahre 6 Monate wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt und Widerstand gegen ein Kriegsschiff für zwei tunesische Kapitäne

Alle 7 tunesischen Fischer jedoch vom Vorwurf der Beihilfe zur illegalen Einreise freigesprochen


Heute hat das Gericht im sizilianischen Agrigento die Menschenretter zwar vom Vorwurf der Beihilfe zur illegalen Einreise freigesprochen, aber die beiden Kapitäne der "Morthada" und der "Mohamed El Hedi" wurden vom Gericht zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, weil sie angeblich Widerstand gegen die Staatsgewalt und gegen ein Kriegsschiff leisteten.

Am 8. August 2007 hatten sie 44 Migranten aus Seenot gerettet, zwei Jahre Prozess wegen Beilhilfe zur illegalen Einreise folgten. Bei aufgewühlter See versuchte die Marine an jenem 8. August 2007 gefährliche Manöver, um die Fischer aufzuhalten, die die Migranten, unter ihnen zwei schwangere Frauen und ein behindertes Kind in schlechtem gesundheitlichen Zustand, nach Lampedusa bringen wollten. Die nötigen Ausweichmanöver seitens der Tunesier wurden ihnen nun als Widerstand gegen die Staatsgewalt und gegen ein Kriegsschiff ausgelegt.

Die Verteidiger Leonardo Marino und Giacomo La Russa kündigten an, in Berufung zu gehen. Nächste Gerichtsinstanz ist Palermo.

Judith Gleitze, borderline-europe, Borderline Sicilia



8. Aktuelle Zahlen/Statistik

Asylstatistik, Widerrufverfahren, Rücküberstellungen: Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken, 20.11.09:

Das Bundesinnenministerium hat in der vergangenen Woche eine kleine Anfrage der Fraktion die Linke beantwortet. Aus der Antwort des BIM geht hervor,



9. UNHCR-Richtlinien zur Feststellung des internationalen Schutzbedarfs afghanischer Asylsuchender

UNHCR spricht sich in dem aktuellen 15-seitigen Papier vom 10.11.09 (das englischsprachige deutlich ausführlichere Original stammt vom Juli 2009) angesichts der prekären Lage in dem Land gegen eine Rückkehr von Flüchtlingen nach Afghanistan aus, wenn keine Unterstützung durch Familien- oder Stammesstrukturen vorhanden sind. Zwar seien Reformbemühungen erkennbar, aber ein funktionierendes Rechtssystem gebe es nach wie vor nicht. Sexuelle, geschlechtsspezifische Gewalt seien nach wie vor an der Tagesordnung. Die medizinische Versorgung sei völlig unzureichend. Die Zahl der durch den Konflikt getöteten zivilen Opfer sei gegenüber 2008 sogar um 40 gestiegen. Eine erhebliche Anzahl der aus Afghanistan geflohenen Menschen habe nach wie vor einen erheblichen Schutzbedarf, darunter besonders Angehörige religiöser und ethnischer Minderheiten, Angehörige bzw. UnterstützerInnen der Regierung aber auch regierungsfeindliche Gruppen sowie Frauen und Kinder. Eine interne Fluchtalternative ist u. U. nur für die Menschen eine Option, die Schutz durch die eigene erweiterte Familie, durch die Gemeinschaft oder durch den Stamm des Betroffenen in dem für die Neuansiedlung vorgesehenen Gebiet vorfinden.

Angesichts dieser Bedingungen spricht sich UNHCR gegen eine Rückkehr von Personen an einen Ort aus, "der weder dem Herkunftsort noch früheren Wohnorten entspricht, wo keine tatsächlichen Familien- oder Stammesstrukturen und entsprechende Unterstützung bestehen - außer wenn es sich um rein freiwillige Rückkehr handelt."



10. Pro Asyl: Keine weiteren Rücküberstellungen nach Griechenland!

Pro Asyl hat mit anderen europäischen NGO's gemeinsam eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht, die von 20 weiteren Flüchtlingsorganisationen unterstützt wird. Darin wird die Kommission aufgefordert, vor dem Europäischen Gerichtshof ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Griechenland wegen der Missachtung aller zentralen europäischen Asylrichtlinien einzuleiten.


Deutschland überstellt nach wie vor Asylsuchende zurück nach Griechenland, obwohl auch das Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen gegen Rücküberstellungen nach Griechenland ausgesprochen hat. Laut einer aktuellen Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke ist die Zahl der Übernahmeersuchen innerhalb eines Jahres massiv angestiegen. Im 3. Quartal seien, so die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage, fast drei Mal so viele Asylsuchende nach Griechenland rücküberstellt worden wie im selben Zeitraum des Vorjahres (Juli bis Sept. 09: 70 Personen; Juli bis Sept. 08: 25). Pro Asyl hatte bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass in Griechenland praktisch keine Möglichkeit existiert, Schutz zu erhalten; Asylsuchende würden in der Obdachlosigkeit landen.


Pro Asyl-Presseerklärung vom 10.11.09

Kleine Anfrage der Fraktion die Linke

Antwort der Bundesregierung



11. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Keine Aufenthaltserlaubnis bei verweigerter Freiwilligkeitserklärung

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass grundsätzlich kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen entsteht, nur weil ausreisepflichtige Ausländer nicht freiwillig ausreisen wollen und sich deshalb weigern, die Freiwilligkeit ihrer Ausreise gegenüber der konsularischen Vertretung ihres Heimatstaates zu bekunden.

Die Kläger sind iranische Staatsangehörige, die sich seit 1996 in Deutschland aufhalten. Sie haben erfolglos Asylverfahren betrieben und sind seit 2003 ausreisepflichtig. Die beklagte Ausländerbehörde bemüht sich seit Jahren, die Ausreisepflicht durchzusetzen. Hierzu hat sie die Kläger, die keine Reisedokumente besitzen, mehrfach zur Beschaffung von Passersatzpapieren angehalten. Die Kläger verweigern jegliche Mitwirkung, da die von der iranischen Auslandsvertretung geforderte "Freiwilligkeitserklärung" von ihnen nicht verlangt werden könne. Eine derartige Erklärung sei eine "Lüge", denn in Wahrheit wollten sie nicht ausreisen.

Die Kläger haben die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen beantragt, weil ihre Ausreise - wegen fehlender Reisedokumente - unmöglich sei. Die Ausländerbehörde hat die Anträge wegen der verweigerten Mitwirkung abgelehnt. Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht wiesen die Klagen ab.

Der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt. Eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis kann nach § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erteilt werden, wenn die Ausreise unmöglich ist, der Ausländer also weder zwangsweise abgeschoben werden noch freiwillig ausreisen kann. Sie darf allerdings nur erteilt werden, wenn der Ausländer unverschuldet an der Ausreise gehindert ist. Die gesetzliche Ausreisepflicht schließt die Verpflichtung für den Ausländer ein, sich auf seine Ausreise einzustellen und dazu bereit zu sein. In diesem Rahmen ist es für einen ausreisepflichtigen Ausländer grundsätzlich nicht unzumutbar, die von der Auslandsvertretung geforderte "Freiwilligkeitserklärung" abzugeben. Zwar kann ein Ausländer zur Abgabe dieser Erklärung nicht gezwungen werden. Gibt er sie nicht ab, trifft ihn allerdings ein Verschulden an der Unmöglichkeit seiner Ausreise, so dass die Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis ausscheidet.

Auch nach der 2007 eingeführten Altfallregelung haben die Kläger keinen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Durch ihre Weigerung, trotz wiederholter Aufforderung durch die Ausländerbehörde an der Ausstellung von Passersatzpapieren mitzuwirken, haben sie behördliche Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung vorsätzlich behindert (§ 104 a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 AufenthG).

(Quelle: www.bverwg.de - Pressemitteilungen; Az. BVerwG 1 C 19.08 - Urteil vom 10. November 2009)



12. Termine

Plenen des Flüchtlingsrates Baden-Württemberg in Stuttgart, Friedengemeindehaus:

13.03.2010

12.06.2010

23.10.2010


15.-16.01.2010, Ev. Akademie Bad Boll: Zwischen Willkommen heißen und Ausgrenzen. Irakische Kontingentflüchtlinge - Geduldete Menschen ohne Aufenthaltspapiere. Tagung des Flüchtlingsrates Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit der Ev. Akademie Bad Boll und dem Diakonischen Werk Württemberg. Weitere Informationen.


Fortbildungsprogramm des Flüchtlingsrates Baden-Württemberg:Unsere Referentinnen und Referenten kommen mit ihren Vorträgen gerne zu einem vereinbarten Termin zu Ihnen. Auf unserer Website finden Sie eine Übersicht über die Veranstaltungen, die wir anbieten. Darüber hinaus sind wir für die Durchführung weiterer Vorträge/Veranstaltungen offen. Bitte melden Sie sich bei Interesse bei der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrates.


Weitere Termine in Baden-Württemberg:

11.-13.12.2009, Bad Boll, Ev. Akademie: Positive Entwicklungen in der Türkei - Die Situation der kurdischen Bevölkerung. Weitere Informationen.


5.12.2009, Freiburg: Demonstration gegen Abschiebungen der "Aktion Bleiberecht". Weitere Informationen.


Sonstige Termine, bundesweit:

2.-5.12.2009: Innenministerkonferenz und JOG Konferenz 2009: Wie in jedem Jahr wird die Konferenz der Jugendlichen ohne Grenzen auch diesmal parallel zur Winterkonferenz der Innenminister stattfinden. Siehe auch Punkt 6 dieses E-Mail-Newsletters.


02.12.-04.12.2009: Innenministerkonferenz in Bremen


19.-20.02.2010, Leipzig, Neues Rathaus: Zusammenhalten - Zukunft gewinnen. Bundesweite Vorbereitungstagung zur Interkulturellen Woche 2010. Weitere Informationen unter Tel. 069 230605 bzw. www.interkulturellewoche.de.


03.-05.03.2010, Berlin, Kath. Akademie: VI. Jahrestagung Illegalität. Thema: Irreguläre Migration als Herausforderung für Kommunen. Weitere Infos: www.katholische-akademie-berlin.de.


10.12.2009: Tag der Menschenrechte

01.01.2010: Fünf Jahre Zuwanderungsgesetz

27.01.2010: Holocaust-Gedenktag

08.03.2010: Weltfrauentag

24.09.2010-02.10.2010: Interkulturelle Woche

01.10.2010: Tag des Flüchtlings